Leistungsspektrum

Vorsorge

 

In jedem Lebensabschnitt einer Frau kann es zu Krankheiten kommen, die mit einer gynäkologischen Untersuchung vermieden oder rechtzeitig erkannt werden können.       Daher sollten Sie einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung gehen.

Als gesetzlich Krankenversicherte erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse folgende Leistungen:

  • Ab dem 20. Lebensjahr: Spiegeleinstellung des Muttermundes, Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (regelhaft PAP-Test ) sowie die zweihändige Tastuntersuchung  im Genitalbereich;
  • Wir untersuchen auch jetzt schon immer die Brust  (Kassenleistung ab 30 Jahren)                                  
  • Ab dem 30. Lebensjahr erfolgt zusätzlich die Tastuntersuchung der Brüste sowie deren Lymphabflussgebiete, Achselhöhle.
  • Als Eigenleistung kann jetzt die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke, Gebärmutter und der Harnblase auf Wunsch erfolgen, sog "individuelle Gesundheitsleistung" (IGEL) .                                                                                                              
  • Ab dem 35. Lebensjahr beginnt das seit 2020 neue sogenannte Zervixkarzinom-Screening (Näheres siehe weiter unten ).
  • die Krebsfrüherkennung bleibt dabei weiter jährlich empfohlen!
  • Als Eigenleistung kann jetzt die
  • Ultraschalluntersuchung der Brust sinnvoll sein und auf Wunsch erfolgen; IGEL

       

  • Mit Beginn des 50. Lebensjahres werden zusätzliche Krebsvorsorge-Untersuchungen zur Erkennung von Darmkrebs durchgeführt, u.a. sog Stuhlgangstest. 
  • Ab dem 55. Lebensjahr wird ein Darmkrebs-Screening empfohlen: Darmspiegelung (Koloskopie) 
  • Mammografie-Screening - alle 2 Jahre Einladung zur kostenlosen Vorsorge-Mammografie - im Intervall kann bei uns mit einer zusätzlichen Ultraschalluntersuchung der Brust  die Früherkennung noch sicherer gemacht werden.

 

 

Wie funktioniert das Gebärmutterhals-Krebs- Screening?
 
Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren können einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels des sogenannten Pap-Abstrichs (einschließlich einer klinischen gynäkologischen Untersuchung) wahrnehmen. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und auf veränderte Zellen untersucht.
 
Neu seit 2020: Ab 35 Jahre: Alle drei Jahre Kombinationsuntersuchung aus zytologischem Abstrich vom Muttermund und einem HPV -Test (Test auf genitale Infektionen mit Humanen Papillomviren). Ein vom Gebärmutterhals entnommener Abstrich wird hierbei sowohl auf HP-Viren als auch auf Zellveränderungen untersucht.

 

 
 
Was ist wenn der HPV-Test positiv ist?
 
Ein positiver HPV-Test weist auf eine klinisch relevante HPV-Infektion am Gebärmutterhals hin. Damit ist ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer Gewebeveränderung verbunden. Diese Veränderungen entwickeln sich sehr langsam und über Jahre hinweg.

Eine zytologische Kontrolle mit erneutem Abstrich erfolgt in diesem Fall nach 12 Monaten.

 

 

Haben Sie keine Sorge! Sollte es Auffälligkeiten beim Abstrich geben werden wir Sie darüber informieren und auch jeweils die individuelle Therapie mit Ihnen besprechen !