Patienteninformation
Offene Sprechstunde
Die offene Sprechstunde findet täglich von 12 - 13 Uhr an jedem Tag statt.
Bitte beachten Sie, daß
telefonische Anmeldung notwendig ist!
Wir möchten unsere Patientinnen darum bitten, pünktlich zu diesem vereinbarten Termin zu erscheinen. Nur so lassen sich längere Wartezeiten vermeiden.
Patientinnen, die einen Termin vereinbaren und diesen weder absagen noch verlegen, erhalten bei uns aus Prinzip in der Zukunft keinen Termin mehr.
Die ganze Welt steht mit Handys auf den Straßen, aber kurz mal einen vereinbarten Arzt-Termin abzusagen? Wozu auch, ist ja umsonst.
Andere Patientinnen hätten diesen Termin aber gerne wahr genommen!
In eigener Sache !
Keine Zeit ? WIR HABEN ZEIT FÜR SIE !
Wir haben aber auch Wünsche:
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Geduld und Rücksichtnahme bei Wartezeiten: Es gibt Notfälle!
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Rechtzeitig absagen, wenn nötig
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Sie erhalten bei Nennung des akuten Notfallproblems möglichst am selben Tag einen Termin
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Versichertenkarte und ggf. Überweisung mitbringen
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Private Leistungen (IGEL) werden immer vorher besprochen
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BITTE ! KEINE Fragen über elektronische Medien; zB. Google, E-Mail... wir werden diese auf
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nicht beantworten!
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NB: Vorbereitung für`s Arztgespräch! - i.d. Aufregung vergißt
man sonst Fragen...
Kritik an uns - etwas nicht verstanden ? Trauen Sie sich:
Reden Sie mit uns
Das ist sinnvoller als auf BEWERTUNGSPORTALEN UNGEKLÄRTE
"PROBLEME" zu äußern !
MEDIZINISCHE AUFKLÄRUNG
Ist mein Kind gesund?
Schritte zu Absicherung
ab 9. bzw 13. SSW
1. Ersttrimesteruntesuchung mit Ultraschall
NT > Nackentransparentuntersuchung
2. NIPT Nicht invasiver Pränataltest :
CHROMOSOMENANALYSE - auch bei Zwillingen
Kindliche DNA a.d. mütterlichen Blut
3. Früher Organultraschall
Die werdenden Eltern entscheiden alleine und überlegen die Konsequenzen!
Natürlich von uns beraten!
Ablauf: 1. WAS wollen die Eltern? Konsequenzen aus
derartigen Untersuchungen!
Sicherheit des Untersuchungsergebnisses
2. Ausführliche genetische Untersuchung:
Fragestellung, ob dieser Test medizinisch
sinnvoll ist. (Gendiagnostik Gesetz)
3. Untersuchung ab 9. SSW
4. NT in der 13 SSW zusätzlich grundsätzlich
nötig. Frühe Organdiagnostik!
Screeningssicherheit des NIPT-Tests bei 99,1 Prozent, die Falschpositivrate bei 0,3 Prozent. Kann die primäre Fruchtwasseruntersuchung unnötig machen
ACHTUNG! Ihre Krankenkasse bezahlt diese
Untersuchungen nicht.
Die Durchführung obiger Leistungen erfolgt auf eigenen Wunsch nach eingehender Aufklärung, auch darüber, dass diese Rechnung nicht bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung eingereicht werden kann, da es sich nicht um eine Leistung entsprechend SGB V § 12 handelt.
Gesetzestext: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Gemäß Mutterschaftsrichtlinien (seit 1.7.2013)
O r g a n u l t r a s c h a l l in der 20./22 SSW
Leistungspflicht der Krankenkassen!
Alle Ärzte haben die Zulassung zu dieser erweiterten Untersuchung
Die werdenden Eltern können sich zwischen 2 verschiedenen Untersuchungen entscheiden:
BASISUNTERSUCHUNG :
Es werden nur untersucht:
Kopfgröße, Bauch, ein Oberschenkelknochen
Oder als Alternative (Patient hat Recht auf Nichtwissen ( !?)
ORGANULTRASCHALL:
Abklärung, ob eine gesunde Organentwicklung erfolgt ist; in der 22.SSW
Diese Untersuchung darf nur mit gesonderter Qualifikation des Arztes durchgeführt werden. Diese Qualifikation haben wir!
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Aufklärung und Durchführung der Untersuchung.
Zusatzkosten erfolgen für Sie nicht!